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120 Mill. Fond nur gültig mit Verzichtserklärung (Aktuelles)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Donnerstag, 29.12.2011, 12:06 (vor 4502 Tagen)
bearbeitet von Klaus Grube, Freitag, 30.12.2011, 12:47

Hallo,
der vom Runden Tisch beschlossene Fond über 120 Mill. Euro soll nächstes Jahr an Antragssteller verteilt werden. Darüber hat sich am 30.11.2011 der Arbeitskreis Fondumsetzung Heimerziehung" (AFH) in einer Pressekonferenz geäussert.

Dazu wurde Berichtet wer überhaupt Geld bekommen soll und das Antragssteller beim Antrag eine Verzichtserklärung unterschreiben müssen. Der Hacken dabei ist, wenn der Antrag abgelehnt wird, ist der Bescheid Aufgrund der unterschriebenen Verzichtserklärung gültig und lassen keine weiteren Rechtsanspruche mehr an Staat und Kirche zu.

Von 2012 bis 2016 soll es jeden Antragsteller möglich sein bei den Anlaufstellen seine Forderungen geltend zu machen. Leider wurde die Antragszeit aber im nachhinein auf 2014 gekürzt.

Es zeigt doch wieder einmal wie selbst die mageren 120 Mill. Euro für die ehemaligen Heimkinder gedeckelt wird. Hinzu kommt noch das aus dem Fonds auch noch die Verwaltungskosten getragen werden und dadurch im Fondstopf für Ehemaligen weniger drinn ist. Dabei muss man noch wissen, dass damals am Runden Tisch die damaligen Firmen, die im Heimen arbeiten verichten liessen, nicht einmal eingeladen wurden und somit keinen Cent in den Fonds einzahlten.

HPVIDEO Peter Henselder

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Mit lieben Grüßen euer Klaus
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