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LVR Stelle hilft ehemaligen Heimkindern (Presseberichte)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Mittwoch, 04.01.2012, 04:47 (vor 4877 Tagen)

Kölnische Rundschau vom 04.01.2012

Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen und bei anderen Anliegen

Ehemalige Heimkinder aus dem Westen Deutschlands können jetzt Rat und Hilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) erhalten. Dort gibt es jetzt die Rheinische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder. Sie Hilft bei Anträgen auf Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975", der vom Bund, Ländern und Kirchen errichtet wird.

Ausserdem unterstützt Sie Betroffene bei Anträgen auf Akteneinsicht und der Suche nach therapeutischer Hilfe. Kontakt: Tel. (0221) 8 09-40 01 oder per E-Mail ehemaligeheimkinder@lvr.de. Für Betroffene aus der Ex-DDR wird bis 2012 ein eigener Fonds errichtet. (EB)


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Dazu bitte auch diesen Beitrag lesen!

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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
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Verantwortlich und Kontakt: https://kinderheim-koeln-suelz.de/?page_id=28

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LVR Stelle hilft ehemaligen Heimkindern

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Donnerstag, 16.08.2012, 08:22 (vor 4651 Tagen) @ Klaus Grube

Hallo,
als Moderator dieses Forums kommen nicht nur Aufgaben auf einen zu, die der Forumspflege betrifft, sondern darüber hinaus noch vieles mehr. Immer wieder klingeln Ehemalige bei mir an, um Tipps oder Hilfe von mir zu bekommen, was ich hiermit gerne und jederzeit mache.Dazu gehören auch Kontakte zu knüpfen und mit Behörden zwecks Infos zu telefonieren.

So kam es heute dazu, dass ich mich für Jemanden bei der LVR über Leistungen aus dem Fond informiert habe, um den Betreffenden zu helfen.
Von daher möchte ich die Informationen der LVR hier weitergeben die hoffentlich einigen von Euch weiterhelfen werden.

Ihr Erreicht den Landschaftsverband über die tel.-Nr. (0221) 8 09-40 01 (Herr Möller) oder per E-Mail ehemaligeheimkinder@lvr.de.

Die Leistungen aus den Fond unterscheiden sich in zwei Kategorien.

  • 1. Rentenbezüge bis zu 300 Euro
    Diesen Anspruch können Personen beziehen die bis 1974 mit 14 Jahren die Schulpflicht beendet haben und im Heim danach gearbeitet haben ohne das dafür Sozialabgaben wie Rente, Arbeitslosengeld etc. geleistet wurden.
    Anmerkung: Dieser Punkt trifft auf uns Ehemaligen aus Köln Sülz eher nicht zu!
  • 2. Sachleistungen
    Unter Sachleistungen versteht die LVR, das z.B. Kosten übernommen werden die die Krankenkassen oder andere Versicherungsträgern nicht mehr oder nicht übernehmen kann. Das Trifft z.B. überwiegend bei Therapien zu. In aller Regel übernehmen Krankenkassen bis max 120 Therapiestunden. Erst nach 5 Jahren kann mann wieder eine Therapie beantragen. Einige Heimkinder benötigen aber darüber hinnaus Therapiestunden die die Krankenkassen nicht bezahlen. Hier springt dann der Fond ein und bezahlt diese Stunden. Der Fond springt auch ein wenn Krankenkassen ander Hilfen verweigern. Das können dann Hörgeräte sein, ein Rollator oder dergleichen.

Um Ansprüche zu erhalten prüft die LVR Anhand von Unterlagen die Berechtigungen von Leistungen. Dafür reicht es aus, dass der- oder diejenige eine Kopie seiner Akte hat. Aus dieser Akte sollte auch herraus zu lesen sein, dass es sich um Jugendhilfe handelte.

Nicht anerkannt werden Personen die in Behindertenheimen, Blindenheimen oder Psychischen Anstalten verweilten, da diese meistens aus medizinischen Gründen untergebracht waren. Es gibt aber auch Mischformen von Jugendhilfe und medizinischer Unterbringungen/Betreuung. Hier ist wichtig zu Dokumentieren wer der Kostenträger für die Unterbringung war. Wurden die Unterbringungskosten von einen Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenkasse) bezahlt können keine Leistungen erbracht werden. Kosten die das Jugendamt, LVR oder andere soziale Träger übernommen haben werden dagegen anerkannt.

ein wunder Punkt dürfte sein, der LVR sein Erlebtes zu erzählen. An diesen Thema kommt man nicht ganz vorbei. Die LVR versicherte mir das hier nicht die ganze Geschichte aufgetischt werden muss sondern man nur das zu Erzählen braucht was man erzählen möchte. Besonders bei sexuellen Missbräuchen werde man behutsam damit umgehen. Auch hier gilt das man nur das erzählen braucht was man möchtet. Auf Wunsch kann man zwischen einer männlichen- oder weiblichen Person als Gesprächspartner wählen.

Um Sachleistungen wie unter Punkt zwei beschrieben zu erhalten ist es ganz wichtig ein ärztliches Attest der LVR vorzulegen aus der hervorgeht, das man eine Behandlung/Gerät dringendst benötigt. Auch benötigt die LVR, dass zu dem Attest ein Schreiben von der Krankenkasse vorgelegt werden muss, aus dem hervorgeht das diese Leistungen nicht übernommen werden.

Werden Leistungen aus den Fond bezogen, müssen in der Regel unterschrieben werden. Hierzu wird auch verlangt das man eine Erkärung unterschreibt aus der hervorgeht das derjenige keine weiteren Ansprüche gegen die Bundesrepublik mehr zu seinen erlittenen Leid beanspruchen kann. Ich bitte Euch sich in diesem Punkt bei der LVR genau zu Informieren damit später keine Rechtsnachteile für Euch enstehen.

In diesem Sinne...
Klaus

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