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Die Tür fällt ein letztes mal ins Schloss (Video) (Mein Bilderbuch)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Montag, 20.09.2010, 10:26 (vor 4939 Tagen) @ Werner1960
bearbeitet von Klaus Grube, Montag, 20.09.2010, 10:42

Hallo Werner,
deinen Hinweis zur Urheberrechtsverletztung hättest du etwas höflicher schreiben können, zumal auch du nicht richtig informiert bist. Noch bis 2009 hatte YouTube mit der Gema Nutzungsrechte und 2010 sollten neue Lizenzen ausgehandelt werden. Leses dazu den Artikel weiter hier unten.

Da einer von uns (den Namen verberge ich mal :-D ) das Video auf Youtube hochgeladen hat, besteht nach derzeitiger Rechtslage eher eine strittige Situation. Im schlimmsten Fall würde Youtube wegen Urheberrechtsverletzung das Video löschen. Es bleibt abzuwarten wie der Lizenzstreit weitergeht in der Hoffnung das diese nicht wieder auf den kleinen Bürger, der sich nur schwer gegen die Verwertungsrechte durchsetzten kann, juristisch abgewälzt wird.

Anzumerken ist hier, das die Musik zu den verlinkten Video als Ton-Untermalung dient und somit nicht das musikalische Liedgut in den Vordergrund stellt, sondern das Videobild als Hauptelement zu verstehen ist.

Ein strittiges Thema was ich hier im Forum bitte nicht weiter verfolgen möchte. Es gibt genug Juristen die das einmalige deutsche Recht (gibt es sonst nirgendwo auf der Welt nur bei uns in Deutschland!) jeden gegen Urheberechte, Markennamen und was weiss ich noch den kleinen Bürger mit Unterlassungserklärungen und überzogenen Mahngebühren verklagt. Das müssen wir nicht noch mit solchen Beiträgen toppen. Lest dazu auch hier weiter.

Quelle Zeit.de
Gema verliert gegen YouTube – vorerst
Eine einstweilige Verfügung der Gema gegen Musikvideos auf YouTube wurde abgelehnt. Der Streit um Musik-Lizenzen ist damit allerdings noch nicht zu Ende.

Das Hamburger Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gema gegen die Videoplattform YouTube abgelehnt. Die Gema forderte, dass YouTube 75 unlizenzierte Musikvideos lösche. Nach Angaben der Kammer hätten die "Antragstellerinnen allerdings die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht". In anderen Worten: Die Gema wusste schon lange vor dem Antrag, dass die erwähnten Musikvideos auf YouTube verfügbar seien. Es bestünde daher kein Grund, die Videos vor dem abschließenden Urteil des Hauptsacheverfahrens zu löschen.

Der Streit zwischen dem Internetkonzern und der Verwertungsgesellschaft schwelt schon länger. Über ein Jahr verhandelte man über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzung in Deutschland, nachdem der alte Vertrag 2009 ausgelaufen war. Im Mai wurden die Verhandlungen als gescheitert erklärt.

Die Gema möchte pro angesehenem Video bezahlt werden und nicht mehr per Pauschale wie zuvor – Beträge zwischen einem und zwölf Cent pro Klick machten die Runde. YouTube nannte die Forderungen inakzeptabel, da andere Verwertungsgesellschaften in Europa nur einen Bruchteil der Ansprüche forderten.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, beantragte die Gema im Juli eine einstweilige Verfügung gegen das Videoportal. Es ging um rund 600 Videos, die für deutsche Nutzer entweder gesperrt oder gelöscht werden sollten. Für das Eilverfahren in Hamburg wurde diese Liste auf 75 Songs reduziert. Nach Ansicht der Gema stelle YouTube die Clips "illegal" zur Verfügung – schließlich gebe es keinen Vertrag zwischen beiden Parteien. Die Gema steht mit ihren Ansprüchen längst nicht mehr alleine da: Ein internationaler Verbund aus acht weiteren Verwertungsgesellschaften hat sich inzwischen zusammengeschlossen. Sie besitzen die Rechte an gut 60 Prozent aller Musiktitel.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts wurde mit Spannung erwartet. Hätte die Verwertungsgesellschaft Recht bekommen, gäbe es eine rechtliche Grundlage dafür, in Zukunft noch weitaus mehr unlizenzierte Videos in Deutschland zu sperren – auch auf anderen Videoportalen. Das sei nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden Harald Heker im Mai zwar nicht im Sinne der Gema, aber es könne den Druck auf die Google-Tochter YouTube erhöhen.

Für YouTube ist das Urteil nicht viel mehr als ein Punktsieg – der eigentliche Streitpunkt bleibt bestehen. Auch weil das Gericht zu erkennen gegeben hat, dass der Gema "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch" zustünde. Gema-Sprecherin Bettina Müller versicherte bereits, den Anspruch nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen.

Auch die Frage, wer überhaupt für die Löschung urheberrechtlich geschützter Videos zuständig ist wurde nicht beantwortet. Google ist der Ansicht, dass die Nutzer für die Inhalte der hochgeladenen Videos verantwortlich sind. Sollte darunter urheberrechtlich geschütztes Material sein, wird es von YouTube auf Wunsch der Rechteinhaber gelöscht. Die Gema wünscht sich dagegen, dass YouTube das Hochladen von geschütztem Material von vornherein besser unterbindet. Das ist jedoch kaum zu gewährleisten, schließlich werden allein pro Minute etwa 24 Stunden neues Material hochgeladen.

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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
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